Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SAYS WE CAN. – AND WE DO.
Auf der Eich 24c
63697 Hirzenhain
E-Mail: Info.sayswecan@gmail.com
Stand: 27. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen SAYS WE CAN. (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern.
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Die Agentur bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten und Onlineshops
- Modernisierung und Überarbeitung bestehender Internetauftritte
- Erstellung von Werbevideos, Animationen und digitalen Werbemitteln
- Entwicklung von Social-Media-Inhalten und Werbekampagnen
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Technische Wartung, Aktualisierung und Betreuung digitaler Projekte
- Domainverwaltung und Unterstützung bei Hosting-Dienstleistungen
- Individuelle digitale Lösungen und weitere Kreativleistungen
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Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
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Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von beiden Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurden.
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Individuelle Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
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Die Erstberatung sowie die Erstellung eines unverbindlichen Angebots erfolgen grundsätzlich kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Angebote können schriftlich, elektronisch oder im Rahmen persönlicher Gespräche unterbreitet werden.
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Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot annimmt und die Agentur den Auftrag bestätigt oder mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.
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Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, können gesondert berechnet werden.
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Die Agentur ist berechtigt, geeignete externe Dienstleister zur Vertragserfüllung einzusetzen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Für die Erstellung individueller Webseiten und digitaler Projekte gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
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Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des vereinbarten Projektpreises fällig.
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Der verbleibende Betrag wird nach Fertigstellung und Abnahme des vereinbarten Projekts fällig.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
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Die Veröffentlichung beziehungsweise endgültige Bereitstellung eines Projekts kann von der Begleichung fälliger Vergütungen abhängig gemacht werden, soweit dem keine gesetzlichen Rechte des Auftraggebers entgegenstehen.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung berechnet.
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Sämtliche Preise verstehen sich entsprechend der jeweiligen Angebotskennzeichnung einschließlich oder zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
§ 4 Projektablauf und Mitwirkungspflichten
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Nach Auftragserteilung beginnt die Agentur mit der Konzeption und Umsetzung des vereinbarten Projekts.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sollen erforderliche Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Anforderung bereitgestellt werden.
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Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder verspäteter Rückmeldungen können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Fertigstellungstermine führen.
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Die Agentur kann Entwürfe und Zwischenstände über eine geschützte Vorschau oder eine temporäre Internetadresse zur Verfügung stellen.
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Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit, den Projektfortschritt einzusehen und Änderungswünsche mitzuteilen.
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Kommt der Auftraggeber seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, kann die Agentur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen.
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Bereits erbrachte Leistungen und gesetzliche Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Fertigstellung und Abnahme
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Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber über die Abnahmebereitschaft informiert.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Projekt auf wesentliche technische und inhaltliche Mängel zu überprüfen.
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Festgestellte Mängel sind der Agentur möglichst konkret mitzuteilen.
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Die Agentur erhält Gelegenheit, berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
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Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
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Eine Abnahme kann ausdrücklich oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
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Nachträgliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen zusätzliche Leistungen dar.
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Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Verpflichtende technische Betreuung
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Die Agentur verfolgt das Konzept einer dauerhaft betreuten digitalen Lösung.
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Bei der Erstellung und dem Betrieb von Webseiten ist deshalb grundsätzlich der Abschluss eines ergänzenden technischen Betreuungsvertrags vorgesehen.
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Die Betreuung dient insbesondere der technischen Stabilität, Aktualität und langfristigen Funktionsfähigkeit des Projekts.
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Die monatliche Grundbetreuung beträgt entsprechend dem aktuellen Angebotsmodell 80,00 € brutto.
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Die Grundbetreuung umfasst im vereinbarten Umfang insbesondere:
- Technische Kontrolle der Webseite
- Regelmäßige Überprüfung wesentlicher Funktionen
- Durchführung erforderlicher technischer Aktualisierungen, soweit diese im vereinbarten Leistungsumfang liegen
- Grundlegende technische Unterstützung
- Verwaltung vereinbarter Domain- und Hostingangelegenheiten
- Unterstützung bei technischen Problemen
- Kleinere Anpassungen im Rahmen der vereinbarten Kulanzleistungen
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Die Betreuung erfolgt nach wirtschaftlich angemessenem Aufwand und stellt keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit dar.
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Die konkrete Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem gesonderten Betreuungsvertrag.
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Die Verpflichtung zur technischen Betreuung und die damit verbundenen Kosten werden vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart.
§ 7 Änderungen und zusätzliche Betreuungspakete
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Kleinere Änderungen, beispielsweise die Korrektur einzelner Texte oder der Austausch einzelner Bilder, können im Rahmen der Grundbetreuung ohne zusätzliche Berechnung durchgeführt werden.
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Ob eine Änderung als geringfügig einzustufen ist, richtet sich nach ihrem tatsächlichen technischen und zeitlichen Aufwand.
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Für umfangreichere Änderungswünsche bietet die Agentur folgende Betreuungspakete an:
START – 129,00 € brutto
Bis zu 2 Stunden vereinbarter Änderungsaufwand innerhalb eines Abrechnungsmonats.
PRO – 179,00 € brutto
Bis zu 6 Stunden vereinbarter Änderungsaufwand innerhalb eines Abrechnungsmonats.
KOMPLETT – 229,00 € brutto
Bis zu 8 Stunden vereinbarter Änderungsaufwand innerhalb eines Abrechnungsmonats.
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Die Paketpreise ersetzen im jeweiligen Abrechnungsmonat den regulären Grundbetreuungspreis von 80,00 €.
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Die Beträge werden nicht zusätzlich zur Grundbetreuung berechnet.
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Im Folgemonat gilt automatisch wieder die reguläre Grundbetreuung von 80,00 €, sofern keine erneute Buchung eines Änderungspakets vereinbart wird.
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Nicht genutzte Änderungsstunden können nicht in Folgemonate übertragen werden.
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Ein Paketwechsel oder eine zusätzliche Berechnung erfolgt nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber.
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Änderungen, die über das gebuchte Stundenkontingent hinausgehen, werden nur nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt.
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Neue Funktionen, umfangreiche Neugestaltungen oder zusätzliche Projekte können unabhängig von den Betreuungspaketen gesondert angeboten werden.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung der Betreuung
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Der technische Betreuungsvertrag wird mit der im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeit abgeschlossen.
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Sofern eine monatliche Kündbarkeit vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
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Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
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Mit Beendigung des Betreuungsvertrags endet die Verpflichtung der Agentur zur laufenden technischen Wartung, Überwachung und Unterstützung.
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Nach Vertragsende übernimmt die Agentur keine weitere laufende Verantwortung für zukünftige technische Veränderungen, Aktualisierungen oder Eingriffe Dritter, soweit keine gesetzlichen oder anderweitig vereinbarten Pflichten bestehen.
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Der Auftraggeber kann nach Vertragsende einen anderen Dienstleister mit der weiteren Betreuung beauftragen.
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Die Agentur ist nicht verpflichtet, nach Vertragsende unentgeltlich Anpassungen vorzunehmen oder Probleme zu beheben, die durch spätere Eingriffe Dritter entstehen.
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Eine gegebenenfalls erforderliche technische Migration oder zusätzliche Übergabeunterstützung kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
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Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben im vertraglich vereinbarten Umfang bestehen.
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Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Zugangsdaten, Quellcode und technische Systeme
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Die Agentur kann zur Umsetzung geeignete Content-Management-Systeme, Entwicklungsplattformen, Softwarelösungen und externe technische Dienste einsetzen.
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Die Auswahl der technischen Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsumfangs.
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Der Auftraggeber erhält die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Zugänge und Berechtigungen.
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Ein Anspruch auf Herausgabe bestimmter Entwicklungsdateien, interner Arbeitsunterlagen oder nicht vereinbarter Quellcodedateien besteht nur, soweit dies vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist.
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Die Agentur informiert den Auftraggeber über wesentliche technische Abhängigkeiten von externen Plattformen.
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Soweit die Webseite auf Diensten Dritter basiert, können zusätzliche Nutzungsbedingungen und technische Einschränkungen gelten.
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Eigenmächtige Veränderungen durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte erfolgen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur, soweit diese Veränderungen nicht von der Agentur zu vertreten sind.
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Für Schäden, die nachweislich durch solche fremden Eingriffe verursacht werden, haftet die Agentur nicht.
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Die Behebung entsprechender Probleme kann gesondert berechnet werden.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
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Sämtliche von der Agentur erstellten Entwürfe, Designs, Grafiken, Animationen, Videos und sonstigen kreativen Leistungen können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.
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Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung werden Nutzungsrechte nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang eingeräumt.
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Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den fertiggestellten Arbeitsergebnissen.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der finalen Arbeitsergebnisse für die vereinbarten geschäftlichen Zwecke.
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Nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben bei der Agentur beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
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Nicht ausgewählte Entwürfe, interne Vorlagen und agentureigene Entwicklungswerkzeuge bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum der Agentur, soweit rechtlich zulässig.
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Rechte an verwendeter Drittsoftware, Schriftarten, Bildern, Musik und sonstigen Fremdinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
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Eine Weitergabe oder Weiterveräußerung einzelner Designelemente außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks bedarf gegebenenfalls einer zusätzlichen Rechteeinräumung.
§ 11 Werbevideos, Animationen und KI-generierte Inhalte
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Die Agentur erstellt im vereinbarten Umfang individuelle Werbevideos, Animationen, Social-Media-Inhalte und sonstige digitale Werbemittel.
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Soweit im jeweiligen Webseitenpaket ein individuelles Video enthalten ist, ergibt sich dessen konkreter Umfang aus der Leistungsbeschreibung.
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Die Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigung der Markenidentität, Branche und Zielgruppe des Auftraggebers.
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Zur Erstellung können KI-gestützte Werkzeuge und externe Softwareplattformen eingesetzt werden.
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KI-generierte Inhalte können technische oder gestalterische Besonderheiten aufweisen.
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Die Agentur prüft die erstellten Inhalte im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten auf erkennbare Fehler.
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Eine vollständige Fehlerfreiheit generativer KI-Systeme kann nicht zugesichert werden.
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Die Nutzung der Inhalte erfolgt im Umfang der jeweils verfügbaren und vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte.
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Besondere Anforderungen an Musiklizenzen, Sprecherstimmen, Persönlichkeitsrechte oder Werbenutzungsrechte müssen vor Projektbeginn abgestimmt werden.
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Nicht vereinbarte zusätzliche Videos, Formate oder umfangreiche Überarbeitungen können gesondert berechnet werden.
§ 12 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
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Die Agentur kann Maßnahmen zur Verbesserung der technischen und inhaltlichen Auffindbarkeit von Webseiten durchführen.
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Hierzu gehören beispielsweise:
- Optimierung von Seitentiteln und Beschreibungen
- Verbesserung technischer Webseitenstrukturen
- Optimierung relevanter Inhalte
- Verbesserung der mobilen Darstellung
- Optimierung von Ladezeiten im vereinbarten Umfang
- Einrichtung grundlegender SEO-Funktionen
- Beratung zu Suchbegriffen und Webseiteninhalten
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Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen.
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Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine Platzierung auf der ersten Seite von Google oder auf eine bestimmte Position innerhalb der Suchergebnisse.
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Ebenso werden keine bestimmten Besucherzahlen, Kontaktanfragen oder Umsätze garantiert.
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Suchmaschinenbetreiber können ihre Algorithmen und Bewertungskriterien jederzeit verändern.
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Die Agentur schuldet ausschließlich die vertraglich vereinbarten Optimierungsmaßnahmen und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Arbeitsergebnisse.
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Weiterführende SEO-Kampagnen und regelmäßige Optimierungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 13 Werbung und Marketing
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Marketingmaßnahmen werden auf Grundlage der vereinbarten Zielsetzungen durchgeführt.
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Die Agentur kann Empfehlungen hinsichtlich Zielgruppen, Werbemitteln, Werbeplattformen und Kampagnenstrategien aussprechen.
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Der tatsächliche wirtschaftliche Erfolg hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die die Agentur keinen unmittelbaren Einfluss hat.
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Daher wird keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Kunden, Verkäufen, Klicks oder Umsätzen übernommen.
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Werbebudgets für externe Plattformen sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
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Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner beworbenen Produkte, Dienstleistungen und geschäftlichen Aussagen verantwortlich, soweit diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen.
§ 14 Inhalte und Mitwirkung des Auftraggebers
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, nur solche Materialien bereitzustellen, für deren Nutzung er über die erforderlichen Rechte verfügt.
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Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Musik und personenbezogene Daten.
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
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Die Agentur ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige oder problematische Inhalte bis zur Klärung nicht zu veröffentlichen.
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Die Verantwortung für geschäftliche Angaben, Produktinformationen, Preise und vom Auftraggeber vorgegebene Aussagen liegt grundsätzlich beim Auftraggeber.
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Für Inhalte, die die Agentur selbst erstellt oder eigenständig verändert, verbleiben ihre gesetzlichen Prüf- und Sorgfaltspflichten unberührt.
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Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die finalen Inhalte vor Veröffentlichung zu überprüfen.
§ 15 Datenschutz und rechtliche Webseiteninhalte
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Die Agentur berücksichtigt bei der technischen Umsetzung die vertraglich vereinbarten Datenschutzanforderungen.
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Die rechtliche Verantwortung für den Betrieb der Webseite liegt grundsätzlich beim jeweiligen Webseitenbetreiber.
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Hierzu gehören insbesondere erforderliche Anbieterkennzeichnungen, Datenschutzhinweise und gegebenenfalls Einwilligungsmechanismen.
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Die Agentur kann technische Lösungen für entsprechende Anforderungen bereitstellen.
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Eine individuelle Rechtsberatung oder verbindliche rechtliche Prüfung ist nicht Bestandteil der Leistungen.
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Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
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Gesetzliche Datenschutzpflichten beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
§ 16 Domain, Hosting und externe Anbieter
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Die Agentur kann den Auftraggeber bei der Registrierung und Verwaltung von Domains sowie bei der Einrichtung von Hosting-Dienstleistungen unterstützen.
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Die Leistungen externer Anbieter unterliegen deren jeweiligen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
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Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Kosten für gesondert beauftragte externe Leistungen.
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Die Agentur übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit externer Dienste.
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Für Störungen, die ausschließlich durch externe Anbieter verursacht werden und nicht von der Agentur zu vertreten sind, haftet die Agentur nicht.
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Bei Beendigung der Zusammenarbeit unterstützt die Agentur im vereinbarten Umfang die Übertragung beziehungsweise Übergabe von Domains und relevanten Zugangsdaten.
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Gesetzliche und vertragliche Herausgabeansprüche bleiben unberührt.
§ 17 Haftung
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Die Agentur haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt uneingeschränkt bestehen.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
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Für technische Probleme, die nachweislich durch nicht autorisierte Eingriffe Dritter oder unsachgemäße Veränderungen des Auftraggebers entstehen, haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
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Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen und unter Berücksichtigung der vertraglich übernommenen Datensicherungspflichten.
§ 18 Kündigung und Stornierung von Projektaufträgen
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Die Kündigung oder Beendigung eines Projektauftrags richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen.
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Bei Werkverträgen bleiben insbesondere die gesetzlichen Kündigungsrechte des Auftraggebers unberührt.
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Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB.
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Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den tatsächlich bestehenden Vergütungsansprüchen verrechnet.
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Eine pauschale Einbehaltung sämtlicher Anzahlungen erfolgt nicht unabhängig von den gesetzlichen Ansprüchen.
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Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
§ 19 Referenzen und Eigenwerbung
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Die Agentur darf öffentlich zugängliche, abgeschlossene Projekte als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber hierzu seine Zustimmung erteilt hat oder eine entsprechende individuelle Vereinbarung besteht.
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Die Verwendung geschützter Marken, Logos oder nicht öffentlich zugänglicher Informationen erfolgt nur im rechtlich zulässigen Umfang.
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Vertrauliche Informationen werden nicht ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht.
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Eine Platzierung des Agenturnamens oder eines Agenturverweises auf der Kundenwebseite erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.
§ 20 Vertraulichkeit
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Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
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Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
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Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
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Die Einbindung zur Vertraulichkeit verpflichteter Dienstleister bleibt zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 21 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung überhaupt in Betracht kommt.
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Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur als Gerichtsstand vereinbart.
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Individuelle Vertragsvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Bestandteil bestehender Verträge.
SAYS WE CAN.
AND WE DO.
Auf der Eich 24c
63697 Hirzenhain
E-Mail: Info.sayswecan@gmail.com
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
