SAYS WE CAN.

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SAYS WE CAN. – AND WE DO.

Auf der Eich 24c
63697 Hirzenhain
E-Mail: Info.sayswecan@gmail.com

Stand: 27. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen SAYS WE CAN. (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern.

  2. Die Agentur bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

    • Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten und Onlineshops
    • Modernisierung und Überarbeitung bestehender Internetauftritte
    • Erstellung von Werbevideos, Animationen und digitalen Werbemitteln
    • Entwicklung von Social-Media-Inhalten und Werbekampagnen
    • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
    • Technische Wartung, Aktualisierung und Betreuung digitaler Projekte
    • Domainverwaltung und Unterstützung bei Hosting-Dienstleistungen
    • Individuelle digitale Lösungen und weitere Kreativleistungen
  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

  4. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von beiden Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurden.

  5. Individuelle Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Erstberatung sowie die Erstellung eines unverbindlichen Angebots erfolgen grundsätzlich kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Angebote können schriftlich, elektronisch oder im Rahmen persönlicher Gespräche unterbreitet werden.

  3. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot annimmt und die Agentur den Auftrag bestätigt oder mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.

  4. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

  5. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, können gesondert berechnet werden.

  6. Die Agentur ist berechtigt, geeignete externe Dienstleister zur Vertragserfüllung einzusetzen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Für die Erstellung individueller Webseiten und digitaler Projekte gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des vereinbarten Projektpreises fällig.

  3. Der verbleibende Betrag wird nach Fertigstellung und Abnahme des vereinbarten Projekts fällig.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

  5. Die Veröffentlichung beziehungsweise endgültige Bereitstellung eines Projekts kann von der Begleichung fälliger Vergütungen abhängig gemacht werden, soweit dem keine gesetzlichen Rechte des Auftraggebers entgegenstehen.

  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  7. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung berechnet.

  8. Sämtliche Preise verstehen sich entsprechend der jeweiligen Angebotskennzeichnung einschließlich oder zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 4 Projektablauf und Mitwirkungspflichten

  1. Nach Auftragserteilung beginnt die Agentur mit der Konzeption und Umsetzung des vereinbarten Projekts.

  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig bereitzustellen.

  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sollen erforderliche Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Anforderung bereitgestellt werden.

  4. Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder verspäteter Rückmeldungen können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Fertigstellungstermine führen.

  5. Die Agentur kann Entwürfe und Zwischenstände über eine geschützte Vorschau oder eine temporäre Internetadresse zur Verfügung stellen.

  6. Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit, den Projektfortschritt einzusehen und Änderungswünsche mitzuteilen.

  7. Kommt der Auftraggeber seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, kann die Agentur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen.

  8. Bereits erbrachte Leistungen und gesetzliche Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Fertigstellung und Abnahme

  1. Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber über die Abnahmebereitschaft informiert.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Projekt auf wesentliche technische und inhaltliche Mängel zu überprüfen.

  3. Festgestellte Mängel sind der Agentur möglichst konkret mitzuteilen.

  4. Die Agentur erhält Gelegenheit, berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

  5. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

  6. Eine Abnahme kann ausdrücklich oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

  7. Nachträgliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen zusätzliche Leistungen dar.

  8. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Verpflichtende technische Betreuung

  1. Die Agentur verfolgt das Konzept einer dauerhaft betreuten digitalen Lösung.

  2. Bei der Erstellung und dem Betrieb von Webseiten ist deshalb grundsätzlich der Abschluss eines ergänzenden technischen Betreuungsvertrags vorgesehen.

  3. Die Betreuung dient insbesondere der technischen Stabilität, Aktualität und langfristigen Funktionsfähigkeit des Projekts.

  4. Die monatliche Grundbetreuung beträgt entsprechend dem aktuellen Angebotsmodell 80,00 € brutto.

  5. Die Grundbetreuung umfasst im vereinbarten Umfang insbesondere:

    • Technische Kontrolle der Webseite
    • Regelmäßige Überprüfung wesentlicher Funktionen
    • Durchführung erforderlicher technischer Aktualisierungen, soweit diese im vereinbarten Leistungsumfang liegen
    • Grundlegende technische Unterstützung
    • Verwaltung vereinbarter Domain- und Hostingangelegenheiten
    • Unterstützung bei technischen Problemen
    • Kleinere Anpassungen im Rahmen der vereinbarten Kulanzleistungen
  6. Die Betreuung erfolgt nach wirtschaftlich angemessenem Aufwand und stellt keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit dar.

  7. Die konkrete Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem gesonderten Betreuungsvertrag.

  8. Die Verpflichtung zur technischen Betreuung und die damit verbundenen Kosten werden vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart.

§ 7 Änderungen und zusätzliche Betreuungspakete

  1. Kleinere Änderungen, beispielsweise die Korrektur einzelner Texte oder der Austausch einzelner Bilder, können im Rahmen der Grundbetreuung ohne zusätzliche Berechnung durchgeführt werden.

  2. Ob eine Änderung als geringfügig einzustufen ist, richtet sich nach ihrem tatsächlichen technischen und zeitlichen Aufwand.

  3. Für umfangreichere Änderungswünsche bietet die Agentur folgende Betreuungspakete an:

START – 129,00 € brutto

Bis zu 2 Stunden vereinbarter Änderungsaufwand innerhalb eines Abrechnungsmonats.

PRO – 179,00 € brutto

Bis zu 6 Stunden vereinbarter Änderungsaufwand innerhalb eines Abrechnungsmonats.

KOMPLETT – 229,00 € brutto

Bis zu 8 Stunden vereinbarter Änderungsaufwand innerhalb eines Abrechnungsmonats.

  1. Die Paketpreise ersetzen im jeweiligen Abrechnungsmonat den regulären Grundbetreuungspreis von 80,00 €.

  2. Die Beträge werden nicht zusätzlich zur Grundbetreuung berechnet.

  3. Im Folgemonat gilt automatisch wieder die reguläre Grundbetreuung von 80,00 €, sofern keine erneute Buchung eines Änderungspakets vereinbart wird.

  4. Nicht genutzte Änderungsstunden können nicht in Folgemonate übertragen werden.

  5. Ein Paketwechsel oder eine zusätzliche Berechnung erfolgt nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber.

  6. Änderungen, die über das gebuchte Stundenkontingent hinausgehen, werden nur nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt.

  7. Neue Funktionen, umfangreiche Neugestaltungen oder zusätzliche Projekte können unabhängig von den Betreuungspaketen gesondert angeboten werden.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung der Betreuung

  1. Der technische Betreuungsvertrag wird mit der im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeit abgeschlossen.

  2. Sofern eine monatliche Kündbarkeit vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

  3. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

  4. Mit Beendigung des Betreuungsvertrags endet die Verpflichtung der Agentur zur laufenden technischen Wartung, Überwachung und Unterstützung.

  5. Nach Vertragsende übernimmt die Agentur keine weitere laufende Verantwortung für zukünftige technische Veränderungen, Aktualisierungen oder Eingriffe Dritter, soweit keine gesetzlichen oder anderweitig vereinbarten Pflichten bestehen.

  6. Der Auftraggeber kann nach Vertragsende einen anderen Dienstleister mit der weiteren Betreuung beauftragen.

  7. Die Agentur ist nicht verpflichtet, nach Vertragsende unentgeltlich Anpassungen vorzunehmen oder Probleme zu beheben, die durch spätere Eingriffe Dritter entstehen.

  8. Eine gegebenenfalls erforderliche technische Migration oder zusätzliche Übergabeunterstützung kann gesondert vereinbart und vergütet werden.

  9. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben im vertraglich vereinbarten Umfang bestehen.

  10. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Zugangsdaten, Quellcode und technische Systeme

  1. Die Agentur kann zur Umsetzung geeignete Content-Management-Systeme, Entwicklungsplattformen, Softwarelösungen und externe technische Dienste einsetzen.

  2. Die Auswahl der technischen Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsumfangs.

  3. Der Auftraggeber erhält die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Zugänge und Berechtigungen.

  4. Ein Anspruch auf Herausgabe bestimmter Entwicklungsdateien, interner Arbeitsunterlagen oder nicht vereinbarter Quellcodedateien besteht nur, soweit dies vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist.

  5. Die Agentur informiert den Auftraggeber über wesentliche technische Abhängigkeiten von externen Plattformen.

  6. Soweit die Webseite auf Diensten Dritter basiert, können zusätzliche Nutzungsbedingungen und technische Einschränkungen gelten.

  7. Eigenmächtige Veränderungen durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte erfolgen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur, soweit diese Veränderungen nicht von der Agentur zu vertreten sind.

  8. Für Schäden, die nachweislich durch solche fremden Eingriffe verursacht werden, haftet die Agentur nicht.

  9. Die Behebung entsprechender Probleme kann gesondert berechnet werden.

§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Sämtliche von der Agentur erstellten Entwürfe, Designs, Grafiken, Animationen, Videos und sonstigen kreativen Leistungen können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.

  2. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung werden Nutzungsrechte nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang eingeräumt.

  3. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den fertiggestellten Arbeitsergebnissen.

  4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der finalen Arbeitsergebnisse für die vereinbarten geschäftlichen Zwecke.

  5. Nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben bei der Agentur beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

  6. Nicht ausgewählte Entwürfe, interne Vorlagen und agentureigene Entwicklungswerkzeuge bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum der Agentur, soweit rechtlich zulässig.

  7. Rechte an verwendeter Drittsoftware, Schriftarten, Bildern, Musik und sonstigen Fremdinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

  8. Eine Weitergabe oder Weiterveräußerung einzelner Designelemente außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks bedarf gegebenenfalls einer zusätzlichen Rechteeinräumung.

§ 11 Werbevideos, Animationen und KI-generierte Inhalte

  1. Die Agentur erstellt im vereinbarten Umfang individuelle Werbevideos, Animationen, Social-Media-Inhalte und sonstige digitale Werbemittel.

  2. Soweit im jeweiligen Webseitenpaket ein individuelles Video enthalten ist, ergibt sich dessen konkreter Umfang aus der Leistungsbeschreibung.

  3. Die Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigung der Markenidentität, Branche und Zielgruppe des Auftraggebers.

  4. Zur Erstellung können KI-gestützte Werkzeuge und externe Softwareplattformen eingesetzt werden.

  5. KI-generierte Inhalte können technische oder gestalterische Besonderheiten aufweisen.

  6. Die Agentur prüft die erstellten Inhalte im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten auf erkennbare Fehler.

  7. Eine vollständige Fehlerfreiheit generativer KI-Systeme kann nicht zugesichert werden.

  8. Die Nutzung der Inhalte erfolgt im Umfang der jeweils verfügbaren und vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte.

  9. Besondere Anforderungen an Musiklizenzen, Sprecherstimmen, Persönlichkeitsrechte oder Werbenutzungsrechte müssen vor Projektbeginn abgestimmt werden.

  10. Nicht vereinbarte zusätzliche Videos, Formate oder umfangreiche Überarbeitungen können gesondert berechnet werden.

§ 12 Suchmaschinenoptimierung (SEO)

  1. Die Agentur kann Maßnahmen zur Verbesserung der technischen und inhaltlichen Auffindbarkeit von Webseiten durchführen.

  2. Hierzu gehören beispielsweise:

    • Optimierung von Seitentiteln und Beschreibungen
    • Verbesserung technischer Webseitenstrukturen
    • Optimierung relevanter Inhalte
    • Verbesserung der mobilen Darstellung
    • Optimierung von Ladezeiten im vereinbarten Umfang
    • Einrichtung grundlegender SEO-Funktionen
    • Beratung zu Suchbegriffen und Webseiteninhalten
  3. Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen.

  4. Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine Platzierung auf der ersten Seite von Google oder auf eine bestimmte Position innerhalb der Suchergebnisse.

  5. Ebenso werden keine bestimmten Besucherzahlen, Kontaktanfragen oder Umsätze garantiert.

  6. Suchmaschinenbetreiber können ihre Algorithmen und Bewertungskriterien jederzeit verändern.

  7. Die Agentur schuldet ausschließlich die vertraglich vereinbarten Optimierungsmaßnahmen und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Arbeitsergebnisse.

  8. Weiterführende SEO-Kampagnen und regelmäßige Optimierungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 13 Werbung und Marketing

  1. Marketingmaßnahmen werden auf Grundlage der vereinbarten Zielsetzungen durchgeführt.

  2. Die Agentur kann Empfehlungen hinsichtlich Zielgruppen, Werbemitteln, Werbeplattformen und Kampagnenstrategien aussprechen.

  3. Der tatsächliche wirtschaftliche Erfolg hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die die Agentur keinen unmittelbaren Einfluss hat.

  4. Daher wird keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Kunden, Verkäufen, Klicks oder Umsätzen übernommen.

  5. Werbebudgets für externe Plattformen sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  6. Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner beworbenen Produkte, Dienstleistungen und geschäftlichen Aussagen verantwortlich, soweit diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen.

§ 14 Inhalte und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nur solche Materialien bereitzustellen, für deren Nutzung er über die erforderlichen Rechte verfügt.

  2. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Musik und personenbezogene Daten.

  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

  4. Die Agentur ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige oder problematische Inhalte bis zur Klärung nicht zu veröffentlichen.

  5. Die Verantwortung für geschäftliche Angaben, Produktinformationen, Preise und vom Auftraggeber vorgegebene Aussagen liegt grundsätzlich beim Auftraggeber.

  6. Für Inhalte, die die Agentur selbst erstellt oder eigenständig verändert, verbleiben ihre gesetzlichen Prüf- und Sorgfaltspflichten unberührt.

  7. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die finalen Inhalte vor Veröffentlichung zu überprüfen.

§ 15 Datenschutz und rechtliche Webseiteninhalte

  1. Die Agentur berücksichtigt bei der technischen Umsetzung die vertraglich vereinbarten Datenschutzanforderungen.

  2. Die rechtliche Verantwortung für den Betrieb der Webseite liegt grundsätzlich beim jeweiligen Webseitenbetreiber.

  3. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Anbieterkennzeichnungen, Datenschutzhinweise und gegebenenfalls Einwilligungsmechanismen.

  4. Die Agentur kann technische Lösungen für entsprechende Anforderungen bereitstellen.

  5. Eine individuelle Rechtsberatung oder verbindliche rechtliche Prüfung ist nicht Bestandteil der Leistungen.

  6. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

  7. Gesetzliche Datenschutzpflichten beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 16 Domain, Hosting und externe Anbieter

  1. Die Agentur kann den Auftraggeber bei der Registrierung und Verwaltung von Domains sowie bei der Einrichtung von Hosting-Dienstleistungen unterstützen.

  2. Die Leistungen externer Anbieter unterliegen deren jeweiligen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.

  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Kosten für gesondert beauftragte externe Leistungen.

  4. Die Agentur übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit externer Dienste.

  5. Für Störungen, die ausschließlich durch externe Anbieter verursacht werden und nicht von der Agentur zu vertreten sind, haftet die Agentur nicht.

  6. Bei Beendigung der Zusammenarbeit unterstützt die Agentur im vereinbarten Umfang die Übertragung beziehungsweise Übergabe von Domains und relevanten Zugangsdaten.

  7. Gesetzliche und vertragliche Herausgabeansprüche bleiben unberührt.

§ 17 Haftung

  1. Die Agentur haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt uneingeschränkt bestehen.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  5. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

  6. Für technische Probleme, die nachweislich durch nicht autorisierte Eingriffe Dritter oder unsachgemäße Veränderungen des Auftraggebers entstehen, haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

  7. Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen und unter Berücksichtigung der vertraglich übernommenen Datensicherungspflichten.

§ 18 Kündigung und Stornierung von Projektaufträgen

  1. Die Kündigung oder Beendigung eines Projektauftrags richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Bei Werkverträgen bleiben insbesondere die gesetzlichen Kündigungsrechte des Auftraggebers unberührt.

  3. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB.

  4. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den tatsächlich bestehenden Vergütungsansprüchen verrechnet.

  5. Eine pauschale Einbehaltung sämtlicher Anzahlungen erfolgt nicht unabhängig von den gesetzlichen Ansprüchen.

  6. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.

§ 19 Referenzen und Eigenwerbung

  1. Die Agentur darf öffentlich zugängliche, abgeschlossene Projekte als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber hierzu seine Zustimmung erteilt hat oder eine entsprechende individuelle Vereinbarung besteht.

  2. Die Verwendung geschützter Marken, Logos oder nicht öffentlich zugänglicher Informationen erfolgt nur im rechtlich zulässigen Umfang.

  3. Vertrauliche Informationen werden nicht ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht.

  4. Eine Platzierung des Agenturnamens oder eines Agenturverweises auf der Kundenwebseite erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.

§ 20 Vertraulichkeit

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

  2. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

  3. Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

  4. Die Einbindung zur Vertraulichkeit verpflichteter Dienstleister bleibt zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung überhaupt in Betracht kommt.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur als Gerichtsstand vereinbart.

  3. Individuelle Vertragsvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

  5. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Bestandteil bestehender Verträge.


SAYS WE CAN.
AND WE DO.

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Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.